DATENSCHUTZ IM TOURISMUS & Biometriedaten

29. Januar 2021

Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union

Aus aktuellem Anlass informieren wir Sie hier ausführlich zur DSGVO! Eigentlich schon seit 25. Mai 2018 müssen alle Änderungen im Hinblick auf die neue Rechtslage vollzogen sein. Jedes Unternehmen, das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. eine Kunden- oder Mitarbeiterdatei führt, Rechnungen ausstellt, Lieferantendaten speichert), ist betroffen.

Vor allem, wenn Sie sensible Daten verwalten, wie beispielsweise biometrische Daten Ihrer Mitarbeiter, sollten Sie sich die Unterlagen unten herunterladen und aufmerksam durchlesen. Außerdem empfehlen wir unseren Kunden ausdrücklich, sich mit uns in Verbindung zu setzen und die „TO-DOs“ für eine DSGVO konforme Abwicklung von biometrischem Stempeln, digitaler Signatur & Co. durchzusprechen.

Der zum jetzigen Wissenstand korrekte Ablauf der Vereinbarung zur Verarbeitung sensibler Daten mit Ihren Mitarbeitern beinhaltet diese Schritte:

  • Aufklärung und Zustimmungserklärung des Mitarbeiters
  • Widerrufsmöglichkeit des Mitarbeiters zur Verwendung seiner Daten
  • Löschung der Daten auf Wunsch und spätestens bei Austritt des Mitarbeiters
  • Datenschutzfolgeabschätzung

Genaue Infos können Sie hier downloaden:

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